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Information für Fachstellen und Interessierte

1. Einleitung

Kinder und Jugendliche können in Situationen geraten, in denen sie sich nicht nach Hause getrauen, sei es, weil sie von familiärer Gewalt betroffen sind oder sich in einer massiven persönlichen Krise befinden. Einige finden für sich im Moment keinen sicheren Ort. Für diese haben die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft das Angebot Notbetten ins Leben gerufen.

Die Notbetten erweitern das differenzierte Angebot an Schutz- oder Kriseninterventionsstellen für Kinder und Jugendliche in den bestehenden Einrichtungen der stationären Jugendhilfe der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft.

Es steht Kindern und Jugendlichen ab Schulalter bis zur Mündigkeit mit zivilrechtlichem Wohnsitz in den beiden Basel zur Verfügung, die auf eigenes Begehren in einer Notsituation kurzfristig Schutz und Beruhigung benötigen. Mehrere private Kinder- und Jugendheime der beiden Kantone stellen dafür rund um die Uhr einen Platz und ihre professionelle Betreuung zur Verfügung.

Die Kontaktaufnahme erfolgt auf Initiative der Kinder und Jugendlichen und ist jederzeit ohne Formalitäten und Kosten möglich.

Das Angebot ist auf einen Beschluss der Kommission gemeinsame Planung Jugend- und Behindertenhilfe der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zurückzuführen, welche die Fachstellen der beiden Kantone beauftragt hat, ein Projekt "niederschwellige Notaufnahmen in Institutionen der stationären Jugendhilfe der Kantone BS und BL" auszuarbeiten und umzusetzen. Ausgangslage war die Ablehnung einer Initiative des Vereins Schlupfhuus Region Basel, der ein Durchgangsheim analog der bestehenden Schlupfhäuser in den beiden Kantonen Zürich und St. Gallen errichten wollte. Die Kommission sah aufgrund des bereits bestehenden differenzierten Angebots an Plätzen für Kinder und Jugendliche in einer Krisensituation keinen Bedarf an einer zusätzlichen Institution, anerkannte jedoch die Notwendigkeit, niederschwellige Angebote für Kinder und Jugendliche in einer besonderen Notlage zu schaffen. Dazu soll aufgrund der unterschiedlichen Bedarfsmöglichkeiten und des verhältnismässig grossen Einzugsgebiets auf das bereits bestehende dezentrale und differenzierte Angebot der stationären Jugendhilfe zurückgegriffen werden.

Das Projekt wurde im Sommer 2007 gestartet und ist Ende 2009 abgeschlossen worden. Aufgrund der positiven Erfahrungen wird es seit dem Jahr 2010 als fester Bestandteil der Jugendhilfe unter dem Namen "Notbetten" geführt.

 

2. Zielgruppe

Das Angebot Notbetten richtet sich an Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter von 7 Jahren bis zur Mündigkeit und mit Wohnsitz in den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, welche notfallmässig auf eigenes Begehren Schutz und/oder Hilfe in einer Krisensituation benötigen.

Mögliche Problembereiche sind:

  • körperliche Gewalt
  • psychische Gewalt
  • sexuelle Nötigung
  • Vernachlässigung / Verwahrlosung
 

3. Aufnahmekriterien

Voraussetzung für eine Aufnahme sind

  • eine Notlage, die Schutz erfordert
  • Freiwilligkeit des Eintritts
  • die Motivation, sich mit der aktuellen Problemsituation auseinanderzusetzen
  • das Einverständnis, sich an die Hausregeln zu halten
  • eine grundsätzliche Bereitschaft, die Eltern zu informieren
  • zivilrechtlicher Wohnsitz in den Kantonen Basel-Stadt oder Basel-Landschaft.
 

4. Verweigerung der Aufnahme

Die Institution hat das Recht, eine Aufnahme zu verweigern, wenn

  • der Platz bereits besetzt ist
  • nach einer ersten Einschätzung das Angebot ungeeignet ist
  • durch den Eintritt eine direkte Gefährdung für die Institution und seine Bewohner und Bewohnerinnen entsteht
  • eine offensichtlich missbräuchliche Nutzung des Notbetts vorliegt.

Die Institution übernimmt in solchen Fällen die Verantwortung für das Kind bzw.  Jugendlichen und unterstützt die Suche nach einer geeigneten Lösung.

 

5. Ziel des Aufenthalts

Ziel des Aufenthalts ist es, den Kindern und Jugendlichen Schutz zu bieten, die Eskalation eines Konflikts zu verhindern oder eine akute Krisensituation aufzufangen.
Um diese Ziele zu erreichen, wird den Kindern und Jugendlichen

  • physischer und psychischer Schutz gewährt
  • eine Beruhigung der persönlichen Situation eingeleitet
  • erste Einschätzung der Situation (Triage) gemacht
  • eine Anschlusslösung organisiert.
 

6. Aufenthalt

Nach Eintritt des Kindes bzw. des Jugendlichen erfolgt eine erste Grundversorgung und eine Abklärung der Situation.

Entscheidungen über mögliche Handlungsschritte werden von der Institution gemeinsam mit dem Kind oder Jugendlichen reflektiert und besprochen.

Der / die Inhaber der elterlichen Sorge werden so bald als möglich informiert. In Fällen von psychischer und körperlicher Gewalt oder sexueller Nötigung durch die Sorgeberechtigten kann die Information ohne Angabe zum Aufenthaltsort erfolgen. In diesem Fall wird umgehend eine beschlussfähige Behörde (Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörde / Jugendanwaltschaft) eingeschaltet.

Sind die Sorgeberechtigten nicht innert nützlicher Zeit zu erreichen und besteht die Notlage weiterhin, so erfolgt eine Meldung über den Aufenthalt des Kindes / Jugendlichen an die Polizei.

Lehnen die Inhaber der elterlichen Sorge die Aufnahme in die Institution ab und kann eine Rückkehr des Kindes / Jugendlichen nach erster Einschätzung nicht verantwortet werden, wird sobald als möglich die zuständige Kinderschutzbehörde informiert und deren Zustimmung zum Aufenthalt eingeholt.

Bei nachhaltiger Gefährdung des Kindes / Jugendlichen wird spätestens am folgenden Werktag die für den Kinderschutz zuständige Behörde eingeschaltet und der Fall zur weiteren Abklärung übergeben.

Ein Aufenthalt im Angebot Notbetten dient der Nothilfe und dauert maximal drei Nächte.

 

7. Austritt

Ein Austritt erfolgt in Absprache mit dem Kind / Jugendlichen und den involvierten Personen oder Stellen. Eine Anschlusslösung respektiert einerseits den Willen des Kindes / Jugendlichen und richtet sich andererseits nach dessen Wohl.

  • Mögliche Anschlusslösungen sind:
  • die Rückkehr in die vorherige Wohnsituation
  • eine Übergangslösung, beispielsweise bei Verwandten oder Bekannten
  • die Übergabe des Falls zur weiteren Abklärung und Einleitung von Massnahmen an die zuständige Kinderschutzbehörde
 

8. Organisation

Die Notbetten stehen unter der Verantwortung und Aufsicht des Erziehungsdepartements Basel-Stadt, Abteilung Jugend- und Familienangebote, Fachstelle Jugendhilfe und der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote.

Die Notbetten werden gemeinsam von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft in Zusammenarbeit mit Trägerschaften und Institutionen der beiden Kantone getragen.

Trägerschaften und Institutionen im Kanton Basel-Stadt:

  • familea mit dem Durchgangsheim Im Vogelsang.
    Zielgruppe: Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts ab 7 Jahren.
  • Bürgergemeinde Basel mit dem Bürgerlichen Waisenhaus Basel.
    Zielgruppe: Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts ab 12 Jahren.
  • Genossenschaft Sozialwerk Heilsarmee mit dem Schlössli, Wohnen für junge Frauen.
    Zielgruppe: weibliche Jugendliche ab 14 Jahren.

Trägerschaften und Institutionen im Kanton Basel-Landschaft:

  • Verein Kinder- und Jugendheim Laufen mit dem Kinder- und Jugendheim Laufen.
    Zielgruppe: Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts ab 7 Jahren.
  • Stiftung Landschule Röserental. Zielgruppe: Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts ab 12 Jahren.

Die Plätze Notbetten werden von den Institutionen ausserhalb ihres normalen Kontingents angeboten.

Die Kantone stellen in enger Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe die Information der anvisierten Zielgruppe, der im Jugendbereich tätigen Personen und Organisationen sowie der Öffentlichkeit sicher. Die Standorte der teilnehmenden Institutionen werden zum Schutz der Kinder und Jugendlichen nicht aktiv bekannt gegeben. Die Institutionen werben nicht mit diesem Angebot der Nothilfe.

Die Pro Juventute Telefonhilfe 147 ist eine zentrale Anlaufstelle hilfesuchender Kinder und Jugendlicher. Sie vermittelt die Anrufenden bei Bedarf an die Anlauf- und Triagestelle des Angebots Notbetten weiter. Das Durchgangsheim Im Vogelsang von familea übernimmt die Funktion dieser Anlauf- und Triagestelle. Es klärt den genauen Unterstützungsbedarf ab und vermittelt die Kinder / Jugendlichen gegebenenfalls an den geeigneten Platz.

Das Personal der Institutionen erhält die notwendige Einführung und Schulung. Es verfügt über die fachliche Qualifikation im Umgang mit Krisensituationen.

Sofortaufnahmen rund um die Uhr und eine adäquate Betreuung beim Eintritt sind durch die teilnehmenden Institutionen gewährleistet.

 

9. Kosten und Finanzierung

Die Notbetten werden durch das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt und die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft finanziert.

Für die Kinder / Jugendlichen und ihre Eltern entstehen für die Dauer der Nothilfe keine Kosten.

 


 

 
Zusammenfassung Abschlussbericht Projekt Notbetten — PDF document, 40Kb

(der ausführliche Bericht kann bei den Fachstellen der beiden Kantone verlangt werden)